Berufungsberatung
Sie haben sich um eine Professur an einer Fachhochschule beworben, haben begründete Aussicht auf einen Listenplatz oder haben ein Rufangebot erhalten? Dann sollten Sie sich durch uns beraten und während der Berufungsverhandlungen bis zur Ernennung begleiten lassen.
Bedenken Sie: Die aus Anlass der Berufung versäumten Zusagen werden Sie während der Zugehörigkeit zur Hochschule nur mühsam nachverhandeln können!
Bedenken Sie: Die Berufung und Ernennung von Professorinnen und Professoren ist ein komplexer Prozess, an dem Land und Hochschule zusammenwirken und auch innerhalb der Hochschule mehrere Stellen beteiligt sind. Es gilt Überblick zu bewahren! Auch Ihre Vergütung wird sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen, die zum Teil gesetzlich geregelt sind, zum Teil ausgehandelt werden müssen. Allein eine individuelle Beratung führt Sie zum Ziel, Internetrecherchen führen Sie in die Irre.
Wir schildern die Schritte des Berufungsverfahrens, sagen Ihnen wann Sie das bisherige Beschäftigungsverhältnis kündigen können, ermitteln Ihre Verhandlungsposition, berechnen die zu erwartende Gesamtvergütung und vergleichen Ihr bisheriges und künftiges Netto-Einkommen, geben Hinweise auf Risiken einer zunächst befristeten Anstellung und wie Sie diese minimieren können und überlegen mit Ihnen wie Sie sich fachlich und wissenschaftlich weiterentwickeln sollten. Unsere Experten sind Ihnen auch bei der Formulierung oder Prüfung von Vereinbarungen mit der Hochschule behilflich.
Die Beratung wird von langjährig erfahrenen Mitarbeitern der Bundesgeschäftsstelle durchgeführt.
Schritte für eine Optimierung Ihrer Berufungsverhandlung sind:
- Sie laden die Erklärung über die Beratungsleistung herunter, füllen diese aus und schicken sie uns zu (auch gern per Fax oder eMail)
- Sie schicken uns den Ausschreibungstext und weitere vorliegende Unterlagen
- Sie vereinbaren einen Beratungstermin (für die Erstberatung sollten Sie sich 1 Stunde Zeit nehmen)
- Sie erhalten von uns eine Rechnung in Höhe von zurzeit 149,- Euro als einmalige Beratungsgebühr für Beratungsleistungen in unbeschränktem Umfang bis zur Ernennung.
- Mit Dienstantritt werden Sie automatisch Mitglied im zuständigen Landesverband des Hochschullehrerbundes hlb und genießen alle Leistungen für Mitglieder.
Die Berufungsberatung umfasst zum Beispiel folgende Themen:
- Ablauf des Verfahrens nach Ruferteilung. Ansprechpartner an der Hochschule
- Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses
- Voraussetzungen für ein und Inhalt des Beamtenverhältnisses
- Feste und verhandelbare Bestandteile der Vergütung
- Höhe der Berufungszulage
- Weiterentwicklung des Einkommens
- Optimierung der Verhandlungsposition
- Ausstattung der Professur
- Weiterführung von Tätigkeiten neben der Professur (private Nebentätigkeit)
- Eventueller Wechsel der Hochschule