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Beamtenversorgung bei Dienstunfähigkeit

Liegt die wesentliche Ursache für die dauernde Dienstunfähigkeit nicht in der dienstlichen, sondern der privaten Sphäre, so wird bei Feststellen der dauernden Dienstunfähigkeit Normalversorgung gewährt. Diese berechnet sich aus erdientem Grundgehalt, erdienter ruhegehaltfähiger Dienstzeit plus Zeit vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des sechzigsten Lebensjahres zu zwei Drittel (Zurechnungszeit).

Beispiel:

Lebensalter 49
Besoldungsgruppe C 3, West, Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet)
Dienstaltersstufe 15

Die ruhegehaltfähige Dienstzeit setzt sich beispielhaft wie folgt zusammen:

Vordienstzeiten: 12 Jahre
Dienstzeit: 12 Jahre
Zurechnungszeit: 7 Jahre
Summe: 31 Jahre

Berechnung der Versorgungsansprüche bei Eintritt in den Ruhestand auf Grund dauernder Dienstunfähigkeit verursacht in der privaten Sphäre:

Besoldungsgruppe C3/15   5.463
Ruhegehaltssatz 58%   3.169
abzüglich 10,8 % (=328 Euro)   2.827

Dienstbeschädigung

Ist der Beamte infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne (eigenes) grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden, spricht man von Dienstunfähigkeit auf Grund Dienstbeschädigung. Wesentliche, nicht irgendeine Ursache der Krankheit, der Verwundung oder der sonstigen Beschädigung ist die dienstliche Sphäre des Beamten; dadurch ist die (dauernde) Dienstunfähigkeit verursacht worden. Bei Dienstbeschädigung, die nicht die Merkmale des Dienstunfalls erfüllt, wird Normalversorgung gewährt (siehe Beispiel oben).

Dienstunfall

Bei Dienstunfall wird ein fiktives Grundgehalt mit der Dienstaltersstufe zugrundegelegt, die der Beamte bis zum Erreichen der Altersgrenze hätte erreichen können. Auch hier werden zwei Drittel Zurechnungszeit berücksichtigt. Der Ruhegehaltsatz der Normalversorgung erhöht sich um 20%. Das Unfallruhegehalt beträgt mind. 66 2/3 %, höchstens 71,75%, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.