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Sorgfaltspflichten beim Umgang mit ausgehändigten Dienstschlüsseln

Mit dem im Folgenden abgedruckten Text wurden die Professorinnen und Professoren einer Fachhochschule im November 2000 über ihre Pflichten aufgeklärt.

Text des Rundschreibens:

Sie haben Ihren Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den Ihnen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit bei der Fachhochschule ausgehändigten Schlüsseln mit größter Aufmerksamkeit nachzukommen. Für den Fall, daß ein solcher Schlüssel abhanden kommt, besteht erhebliche Mißbrauchsgefahr. Unberechtigte Personen könnten sich mit Ihrem Schlüssel Zugang zu den durch die entsprechende Schließanlage gesicherten Bereich verschaffen und dort erheblichen Schaden, etwa durch Mutwillen oder Diebstahl, anrichten. Damit es hierzu möglichst nicht kommt, sollen an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Regeln wiederholt werden, die im Zusammenhang mit den an Sie ausgehändigten Schlüsseln von Ihnen zu beachten sind:

Die ausgehändigten Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren. Um Mißbrauch durch Unbefugte zu vermeiden, darf an den ausgehändigten Schlüsseln keine Kennzeichnung ihrer Herkunft oder ihres Bestimmungszwecks angebracht werden (etwa durch Anhänger mit entsprechender Beschriftung). Die ausgehändigten Schlüssel sollten nicht mit privaten Schlüsseln an einem gemeinsamen Schlüsselbund verbunden werden. Die ausgehändigten Schlüssel dürfen nicht nachgemacht werden. Die Ihnen ausgehändigten Schlüssel dürfen an Dritte in keinem Fall weitergegeben werden. Als Schlüsselinhaber sind Sie verpflichtet, jederzeit den Verbleib der Schlüssel nachzuweisen. Bei Verlust eines Schlüssels ist umgehend die ausgebende Dienststelle zu informieren. Am Ende des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses sind die ausgehändigten Schlüssel der ausgebenden Dienststelle unverzüglich zurückzugeben. Sie dürfen nicht bei Dritten zurückgelassen oder Unbefugten ausgehändigt werden.

Werden die vorstehenden Regeln nicht beachtet, so kann dies zu dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Sollte durch das Abhandenkommen eines oder mehrerer Ihnen ausgehändigten Schlüssel der Austausch eines Teils der entsprechenden Schließanlage oder gar der gesamten Schließanlage erforderlich werden, dann haben Sie als Verursacher die entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eine evtl. Überwachung der entsprechenden Räumlichkeiten bis zum Austausch der Schließanlage zu tragen. Hierbei können Kosten bis zu 100.000,00 DM und mehr entstehen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, daß Sie zur Absicherung der mit einem evtl. Schlüsselverlust verbundenen gegen Sie gerichteten Haftungsansprüche eine Versicherung abschließen können.

PS: Die Fachhochschule hat daraufhin den Abschluss einer bestimmten, für die Mitglieder der Hochschule vergünstigten Versicherung, zum Preis von 21,- Euro jährlich angeboten.