Bologna-Prozess
Die am Bologna-Prozess teilnehmenden Staaten haben in der Abschlusserklärung der Bologna-Folgekonferenz, die im September 2003 in Berlin stattfand, ihre Absicht erklärt, mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen bis 2005 begonnen zu haben und den Prozess bis 2010 abzuschließen. Ab 2005 sollen alle Absolventen ein Diploma-Supplement erhalten. Darüber hinaus soll bis 2005 ein Qualitätssicherungssystem (Akkreditierung) in den Unterzeichner-Staaten eingeführt sein (www.bologna-berlin2003.de).
In Deutschland ist die Implementierung des Bologna-Systems weiter vorangeschritten als in den übrigen Unterzeichner-Staaten:
Das Hochschulrahmengesetz bot mit der 4. Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) im Jahr 1998 den Ländern die Möglichkeit, in ihren Hochschulgesetzen die Möglichkeit zu eröffnen, Bachelor- und Masterstudiengänge probeweise einzuführen. Seit der 6. HRG-Änderung des Jahres 2002 sind Bachelor- und Masterabschlüsse neben den vorhandenen Abschlüssen als gleichberechtigte Regel-Abschlüsse eingeführt. Die Umsetzung in Landesrecht hat noch nicht flächendeckend stattgefunden. Ein nationaler Akkreditierungsrat ist gegründet (www.akkreditierungsrat.de). Seit 2006 ist Träger des Akkreditierungsrates eine Stiftung des Landes NRW. Akkreditierungen werden durch Agenturen durchgeführt, die vom Akkreditierungsrat zertifiziert sind. Sie sind berechtigt, das Siegel des Akkreditierungsrates zu vergeben. Die Agenturen arbeiten zum Teil fächerübergreifend wie die AQAS (www.aqas.de) oder haben sich auf Fächergruppen spezialisiert wie die ASIIN für die technischen und naturwissenschaftlichen Studiengänge (www.asiin.de), die FIBAA für die Wirtschaftswissenschaften (www.fibaa.de) oder die AHPGS für die sozialen und pflegenden Berufe (www.ahpgs).
Von Bologna nach Berlin
Die Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 (www.bologna-berlin2003.de/pdf/bologna_declaration.pdf) spricht in Konkretisierung der Sorbonne-Erklärung vom 25. Mai 1998 von einem System, das sich auf 2 Hauptzyklen stützt: .
- Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement) mit dem Ziel, die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern.·
- Einführung eines Systems, das sich im wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: einen Zyklus bis zum ersten Abschluß (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluß (graduate). Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus ist der erfolgreiche Abschluß des ersten Studienzyklus, der mindestens drei Jahre dauert. Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluß attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Der zweite Zyklus sollte, wie in vielen europäischen Ländern, mit dem Master und/oder der Promotion abschließen.
- Einführung eines Leistungspunktesystems - ähnlich dem ECTS . als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslange Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt..
Die Umsetzung in Deutschland
§ 19 HRG besagt Folgendes:
.(2) Auf Grund von Prüfungen, mit denen ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, kann die Hochschule einen Bachelor- oder Bakkalaureusgrad verleihen. Die Regelstudienzeit beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre.
(3) Auf Grund von Prüfungen, mit denen ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, kann die Hochschule einen Master- oder Magistergrad verleihen. Die Regelstudienzeit beträgt mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre.
(4) Bei konsekutiven Studiengängen, die zu Graden nach den Absätzen 2 und 3 führen, beträgt die Gesamtregelstudienzeit höchstens fünf Jahre..
Eine Ausgestaltung der Vorgaben wurde durch die Kultusministerkonferenz vorgenommen, die hierzu Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003) in der zweiten Fassung beschlossen hat (www.kmk.org/doc/beschl/BS_050922_LaendergemeinsameStrukturvorgaben.pdf). Zusammengefasst besagen die Vorgaben Folgendes:
- Es wird grundsätzlich zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen unterschieden, was jedoch nicht ausschließt, dass in Studiengängen teilweise gleiche Studienangebote genutzt werden. Eine strukturelle Vermischung ist jedoch auszuschließen.
- Bachelor- und Masterabschlüsse an Fachhochschulen und Universitäten sind jeweils gleichgestellt.
- Der Bachelorabschluss ist der Regelabschluss eines Hochschulstudiums und führt damit für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung. Der entsprechende Studiengang muss wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermitteln. Nach KMK soll der Bachelor dieselben Berechtigungen wie der Diplomabschluss an Fachhochschulen vermitteln.
- Der Masterabschluss ist seinem Charakter nach als weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss anzulegen, der in seinem Niveau mindestens einem Diplom- oder Magisterabschluss an Universitäten entspricht.
- Der Bachelorabschluss berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme eines Master-Studiengangs, wobei die Zulassung zu einem Masterstudiengang an die Erfüllung weiterer Voraussetzungen zu knüpfen ist. Der Masterabschluss berechtigt grundsätzlich zur Promotion, wobei die Universitäten weitere Zugangsvoraussetzungen in ihren Promotionsordnungen regeln.
- Bei konsekutiven Studiengängen sind folgende Abschlussbezeichnungen zu verwenden: Bachelor/Master of Arts, of Science, of Engineering und of Laws. Die Abschlussbezeichnung richtet sich nach dem Fächerschwerpunkt, nicht nach dem Profiltyp.
- Masterabschlüsse sind nach den Profiltypen .stärker anwendungsorientiert. und .stärker forschungsorientiert. zu unterscheiden, was im .diploma supplement. kenntlich zu machen ist.
- Eine Differenzierung der Bachelor- und Masterabschlüsse nach der Dauer der Studiengänge erfolgt nicht, Bachelor mit dem Abschluss .honours. sind ausgeschlossen.
- Zur Akkreditierung ist nachzuweisen, dass der Studiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist.
- Ein Bachelorabschluss erfordert mindestens 180 ECTS-Punkte, ein Masterabschluss benötigt unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums 300 ECTS-Punkte.
- Für die Bachelor-Abschlussarbeit beträgt der Bearbeitungsaufwand 6 bis 12 ECTS-Punkte, für die Master-Abschlussarbeit 15 bis 30 ECTS-Punkte.
- Die KMK empfiehlt eine Regelumstellung im Raster von 3 plus 2 oder 4 plus 1 Jahr.
- Es sind 30 ECTS-Punkte je Semester zu erwerben. Die KMK geht von einem Gesamtarbeitsaufwand (workload) für ein Studienjahr von 1500 bis 1800 Stunden aus. Dies ergibt eine durchschnittliche studentische Arbeitsbelastung von zum Beispiel 40 Wochen zu je 40 bis 50 Stunden.
Probleme für die Fachhochschulen
Die Verkürzung der bisherigen Diplomausbildung von 8 auf 6 Semester bedeutet eine Verkürzung der Regelstudienzeit um 25%. Bei einer proportionalen Kürzung der SWS ist dies auch mit einer entsprechenden Verkürzung des Präsenzstudiums verbunden. Dies würde eine entsprechende Absenkung des Niveaus erwarten lassen, wenn nicht die Arbeitsbelastung der Studierenden (workload) entsprechend angehoben wird. Allerdings ist die Verkürzung der tatsächlichen Studiendauern ein Hauptziel der Reform. Daher darf die studentische Arbeitsbelastung nicht zu hoch angesetzt werden. Die von der KMK erwarteten 1500 bis 1800 jährlichen Arbeitsstunden scheinen vor diesem Hintergrund zu hoch angesetzt zu sein. Der Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit kann bei dieser Belastung nur im theoretischen Fall eines optimalen Studienablaufs gelingen. Die große Masse der Studierenden wird das Studium bei dieser Belastung (40 Wochen zu je 40 bis 45 Arbeitsstunden) nicht innerhalb der Regelstudienzeit abschließen.
Ein weiteres Problem liegt in der Verkürzung der Abschlussarbeit. Bei 6 ECTS-Punkten wäre diese in 180 Zeitstunden oder 4 Wochen zu absolvieren, womit nicht die Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten nachgewiesen kann. Im übrigen unterliegen experimentelle Arbeiten und Arbeiten, die – wie an Fachhochschulen üblich – in Unternehmen stattfinden, weit reichenden Unabwägbarkeiten.
Ein auf 10 oder 12 Wochen verkürztes oder auf mehrere kleinere Zeiteinheiten verteiltes praktisches Studiensemester stößt auf ähnliche Bedenken.
Die genannten Bedenken können nur durch einen erhöhten Betreuungsaufwand ausgeglichen werden, der finanzielle Auswirkungen hätte. Im übrigen verursacht eine auf fünf Jahre befristete Akkreditierung erhebliche Kosten auf Seiten der Hochschulen, die hierfür Personal bereitstellen müssen und für die Beauftragung von Agenturen einen Preis von ca. 10.000 bis 12.500 Euro bezahlen.
Qualitätssicherung
Der Hochschullehrerbund hlb begrüßt den politischen Willen zur Stärkung des europäischen Hochschulraums im Rahmen des Bologna-Prozesses. Jedoch werden bei der bisherigen Um-setzung Fragen der Studieninhalte und der Qualität der Abschlüsse zu wenig berücksichtigt. Hierzu fordert der hlb unter anderem, drei- bis vierjährige Bachelorstudiengänge vorzusehen, die Abschlüsse am Bedarf der jeweiligen Abnehmer auszurichten, Praxisphasen und Abschlussarbeiten in Unternehmen zu fördern und den Zugang zu Masterstudiengängen offen zu halten. Die Schwächen der teilweise erzwungenen Einführung der neuen Studiengänge müssen unter Beteiligung von Fachvertretern aus Hochschulen und Wirtschaft offen gelegt und ausgeräumt werden, damit der Bologna-Prozess tatsächlich eine Chance für die Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems ist und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft führen kann (Resolution der Bundesdelegiertenversammlung 2005 .Hochschullehrerbund hlb verlangt mehr Qualität bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses.).