Rechtsprechung
Hier finden Sie für den Hochschullehrerberuf wichtige gerichtliche Entscheidungen.
Eingriff in den Aufgabenbereich einer Hochschullehrerin, 3. Februar 2021
Die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG schützt eine Hochschullehrerin, die neben ihren Aufgaben in Forschung und Lehre laut ihrer ursprünglich vereinbarten Funktionsbeschreibung Leitungsfunktionen im Bereich der Krankenversorgung des Universitätsklinikum übernommen hatte, nicht davor, dass diese Funktionsbeschreibung geändert wird. Das gilt nach einer neuen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls solange, wie der Anteil der Betätigung – hier im Bereich der Krankenversorgung – erhalten bleibt, der für die Erfüllung der Aufgaben in Forschung und Lehre notwendig sei (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2021, Az. 2 C 4.19).
Disziplinarverfügung wegen Verwendung der Fachhochschuladresse als Sitz- und Korrespondenzanschrift einer GmbH im Rahmen der Nebentätigkeit, 25. Januar 2021
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat entschieden, dass die Verhängung einer Geldbuße gegenüber einem Hochschullehrer, der fortgesetzt die Fachhochschuladresse als Sitz- und Korrespondenzanschrift einer GmbH im Rahmen seiner Nebentätigkeit verwendet hat - trotz wiederholten Aufforderungen des Dienstherrn, dies zu unterlassen – rechtmäßig ist (Urteil vom 25. Januar 2021, Az. 3d A 4887/18.O, juris).
Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung, 16. Dezember 2020
Der Bundesgerichtshof hat Ende 2020 entschieden, dass eine der größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland wegen unzureichender Begründung von Beitragserhöhungen den Kunden zu viel gezahlte Beiträge zu erstatten hat (BGH, Urteile vom 16. Dezember 2020, Az. Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19, juris).
Kein Nachholen von Lehrveranstaltungen im Fall einer Erkrankung, 14. Dezember 2020
In einem kürzlich zugunsten eines Hochschullehrers vom Verwaltungsgericht Karlsruhe entschiedenen Fall, den der hlb finanziell unterstützt hat, war der betroffene Hochschullehrer im Wintersemester 2015/2016 nachweislich dienstunfähig erkrankt. An der Hochschule existierte zu der Frage der Erkrankung eine von der Hochschulleitung verfasste „Handreichung“ zum Ausfüllen der Lehrverpflichtungsabrechnungsbögen mit folgender Regelung: „Fällt ein/e Professor/in für mehr als vier Wochen ohne Unterbrechung aus berechtigten Gründen aus (Elternzeit, Krankheit; Nachweise müssen eingereicht werden), wird die zu erbringende Lehrverpflichtung anteilsmäßig reduziert. Dabei ist es unerheblich, ob die Fehlzeiten innerhalb oder außerhalb der Vorlesungszeit liegen.“
Die Hochschulleitung errechnete unter Anwendung der Handreichung ein „Nachholdeputat“ von sechs SWS. Nach Widerspruch des Hochschullehrers reduzierte sie die Festsetzung des nicht erfüllten Lehrdeputats auf zwei SWS. Nachdem der Hochschullehrer den Lehrverpflichtungsabrechnungsbogen - zu Recht - auch nicht um zwei SWS nach unten korrigieren wollte, änderte ihn schließlich die Hochschule im Wege der Selbstvornahme ab, mit der Folge, dass der Hochschullehrer sein Lehrdeputat für das Wintersemester 2015/2016 in Höhe von zwei SWS nicht erfüllt hatte. Diesen Bescheid hat nun das Verwaltungsgericht Karlsruhe nach Klage des Hochschullehrers aufgehoben (VG Karlsruhe, Urteil vom 14. Dezember 2020, Az. 11 K 1503/19).
Geeignete Auswahlkriterien in Berufungsverfahren, 8. Dezember 2020
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH Mannheim) hat sich zu geeigneten Auswahlkriterien im Berufungsverfahren geäußert. Danach darf eine Hochschule grundsätzlich in einem mehrstufigen Berufungsverfahren die Auswahlkriterien „qualitativ hochwertige Promotion“ und „hinreichende Lehrerfahrung im Fachgebiet der ausgeschriebenen Professur“ heranziehen, um aus einem größeren Bewerberfeld diejenigen Kandidaten auszuwählen, die zu Probevorlesungen eingeladen werden (VGH Mannheim,Beschluss vom 8. Dezember 2020, Az. 4 S 2583/20, juris).
Zwangsgeld nach nicht beachteter Untersagungsverfügung hinsichtlich einer unzulässigen Hochschultätigkeitsbezeichnung, 9. November 2020
Der Tatbestand des Führens einer Hochschultätigkeitsbezeichnung im Sinne des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 69 Abs. 7) ist erfüllt, wenn der Betreiber einer Website die Bezeichnung auf Veranlassung des Betroffenen verwendet und damit den Anschein erweckt, dieser sei aktuell berechtigt, die Bezeichnung zu führen. Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) Anfang November 2020 die vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2020, Az. 15 L 757/2 (OVG Münster, Beschluss vom 9. November 2020, Az. 19 B 920/20, juris).
Der Betroffene (im Folgenden: „Antragsteller“) hatte die Verwendung der abgekürzten Bezeichnung „Prof. (OUQ)“ auf der Website einer GmbH veranlasst, indem er auf Bitte seines Sohnes und seines Neffen zugestimmt hatte, seinen Namen mit der Bezeichnung „Prof. (OUQ)“ zu Werbezwecken als Referenz aufzuführen. In dem Beschwerdeverfahren vor dem OVG Münster ging er in zweiter Instanz gegen den Zwangsgeldbescheid des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Das Wissenschaftsministerium hatte indes dem Betroffenen schon mit Verfügung von Februar 2017 ohne inhaltliche Einschränkung untersagt, anstelle der zulässigen Bezeichnung „kezuo jiaoshou (Meeresuniversität Qingdao) (Gastprofessor)“ die Bezeichnung „Prof. (OUQ)“ zu führen, und mit Verfügung aus dem Herbst 2019 für jeden Einzelfall, in dem er die genannte Bezeichnung führt, ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000,00 Euro angedroht.
Einholung von auswärtigen, vergleichenden Gutachten und Einsatz einer externen Personalberatungsfirma in der Vorbereitung eines Berufungsvorschlags für die Besetzung einer Hochschulprofessur, 11. November 2020
In einem Konkurrentenstreitverfahren um eine W2-Professur hat das Verwaltungsgericht München entschieden, dass es im Ermessen des Berufungsausschusses stehe, im Berufungsverfahren zur Vorbereitung des Berufungsvorschlags zunächst einige Kandidaten als „vorläufig nicht listenfähig“ zu bestimmen, diese Kandidaten aber trotzdem noch auswärtig und vergleichend begutachten zu lassen. Der Berufungsausschuss dürfe darüber hinaus auch eine externe Personalberatungsfirma zur Vorbereitung des Berufungsvorschlags heranziehen (VG München, Beschluss vom 11. November 2020, Az. M5 E 20/2270, juris).
Anrechnung der Leistungsbezüge auf das erhöhte Grundgehalt (Konsumtion), 28. Oktober 2020
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem Verfahren gegen die Anrechnung der Leistungsbezüge auf das erhöhte Grundgehalt (Konsumtion) mit Urteil vom 28.10.2020 die Berufung des klagenden Hochschullehrers im Wesentlichen abgewiesen (Az. 1 A 238/18). Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht des Saarlandes die vorhergehende Klage abgewiesen (Urteil vom 19. Juni 2018, Az. 2 K 1049/16).
Online-Prüfung oder Präsenzprüfung, 2. September 2020
Ob eine schriftliche Prüfung im Rahmen eines Hochschulstudiums im Grundsatz als Online- Prüfung oder als Präsenzprüfung angeboten wird, obliegt - im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben - auch in Zeiten der Corona-Pandemie dem Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der Prüfer. Danach hat der jeweilige Prüfer die geeignete Prüfungsform auszuwählen und darüber zu entscheiden, ob eine etwaige alternative Prüfungsform in Betracht kommt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. September 2020, Az. 2 ME 349/20, juris).
Kein Nachteilsausgleich wegen Prüfungsangst in Gruppenprüfungen, 29. Juli 2020
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich in einem Eilverfahren erneut mit den Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs beschäftigt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juli 2020, Az.: 2 ME 312/20, juris) und dabei festgestellt, dass die Regelungen des Nachteilsaugleichs allein dem Ausgleich der durch die Benachteiligung bedingten Einschränkung der Fähigkeit der Darstellung der tatsächlich vorhandenen Leistungsfähigkeit des Prüflings dienen.
Berechnung des Verringerungsbetrags im Rahmen der Konsumtion, 21. Juli 2020
In dem kürzlich vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Nds.) entschiedenen Fall ging es um dem Verringerungsbetrag der Leistungsbezüge im Rahmen der Konsumtion. Das LAG hat bestätigt, dass der Verringerungsbetrag - in Niedersachsen in Höhe von 614,68 Euro bei der Besoldungsgruppe W 2 - nicht an der regelmäßigen Besoldungserhöhung teilnimmt und sich daher der Abzugsbetrag nicht entsprechend erhöht (LAG Nds., Urteil vom 21. Juli 2020, Az. 9 Sa 629/18, zuvor so schon VG Osnabrück, Urteil vom 13. November 2018, Az. 3 A 90/15).
Maskenpflicht während einer Klausur, 17. Juli 2020
Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der antragstellende Studierende (Studienfach Jura) gegen die Verpflichtung gewandt hatte, während zweier Schwerpunktbereichsaufsichtsarbeiten am Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (VG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2020, Az. 6 L 1246/20). Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Prüfung beeinträchtige den Antragsteller nicht unverhältnismäßig in seiner Grundrechtsposition. Sein Interesse müsse „in der Gesamtwürdigung gegenüber den drohenden erheblichen Gefahren für Leib und Leben der anderen Teilnehmer, die bis zum Tod führen können“ zurücktreten.
Kostendämpfungspauschale für Hochschullehrer in Baden-Württemberg in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig, 1. Juli 2020
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe erachtet die Kostendämpfungspauschale für Hochschullehrer in Baden-Württemberg in ihrer derzeitigen Ausgestaltung für verfassungswidrig. Dies geht aus einem aktuellen Urteil vom 23. Juni 2020 hervor, dessen Begründung am 1. Juli 2020 bekanntgegeben wurde. Mit dem Urteil hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe einer Klage eines Hochschullehrers stattgegeben und das beklagte Land Baden-Württemberg verpflichtet, dem Kläger weitere Beihilfeleistungen zu gewähren (VG Karlsruhe, Urteil vom 23. Juni 2020, Az. 2 K 8782/18, juris).
Keine Anerkennung von Kann-Vordienstzeiten bei Überschreiten der Versorgungshöchstgrenze, 30. Juni 2020
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die durch das Bayerische Landesamt für Finanzen und durch das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte verweigerte Anerkennung von Kann-Vordienstzeiten in dem Fall, dass die Versorgungshöchstgrenze überschritten wird, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Weder das Alimentationsprinzip noch das Willkürverbot sei verletzt. Die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof daher abgewiesen (Entscheidung vom 30. Juni 2020, Az. Vf. 13-VI-18).
Mehrlehre – kein Amtshaftungsanspruch, wenn nicht die Möglichkeit gewährt wurde, das verbleibende Überdeputat vor dem Eintritt in den Ruhestand abzubauen, 23. Juni 2020
Das Landgericht Gießen hat die Klage eines Hochschullehrers aus Hessen auf Schadenersatz wegen Mehrlehre abgewiesen. In dem Fall konnte der Hochschullehrer nicht mehr alle seiner über 40 Mehrlehrestunden bis zum Eintritt in den Altersruhestand abbauen. Er verklagte daraufhin seine ehemalige Hochschule mit dem Argument, dass, obwohl er auf seine Mehrlehre hingewiesen habe, ihm nicht die Möglichkeit gewährt worden sei, das verbleibende Überdeputat vor dem Eintritt in den Ruhestand abzubauen und machte insofern Schadenersatz aus Amtshaftung geltend. Das Landegericht Gießen wies indes die Klage ab (Landgericht Gießen, Urteil vom 23. Juni 2020, Az. 5 O 101/20).
Konsumtion in Sachsen, 22. Juni 2020
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Verfahren gegen die Anrechnung der Leistungsbezüge auf das erhöhte Grundgehalt (Konsumtion) in Sachsen mit Urteil vom 22.06.2020 auch die Berufung des Klägers abgewiesen (Az. 2 A 1155/18). Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Chemnitz die vorhergehende Klage abgewiesen (Urteil vom 8. August 2018, Az. 3 K 1327/15).
Voraussetzungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten des Nachteilsausgleichs, 28. Mai 2020
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich in einem Eilverfahren mit den Voraussetzungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten des Nachteilsausgleichs beschäftigt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Mai. 2020, Az.: 2 ME 208/20 – juris) und dabei festgestellt, dass sich der Nachteilsausgleich an der konkreten Beeinträchtigung des Prüflings und der jeweiligen Prüfung orientieren muss damit es nicht zu einer Überkompensation zulasten der übrigen Prüflinge kommt
Maskenpflicht während einer Klausur, 27. Mai 2020
Das Verwaltungsgericht Göttingen (VG Göttingen) hat einem Antrag teilweise stattgegeben, mit dem sich der antragstellende Studierende (Studienfach Medizin) gegen die Verpflichtung gewandt hatte, während einer Klausur eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (VG Göttingen, Beschluss vom 27. Mai 2020, Az. 4 B 112/20).
Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie der Aufsichtsarbeiten, 27. April 2020
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich in einer neueren Entscheidung mit den Voraussetzungen eines datenschutzrechtlichen Anspruchs auf eine unentgeltliche Kopie der Aufsichtsarbeiten, hier im Rahmen des Zweiten Juristischen Staatsexamens, befasst (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. April 2020, Az.: 20 K 6392/18 – juris). Danach besteht dann ein Anspruch auf eine Kopie, wenn personenbezogene Daten des Prüflings im Rahmen der Organisation des Prüfungsverfahrens zunächst verarbeitet und in einem Dateisystem gespeichert werden. Anlass der Entscheidung war die Klage eines Prüflings gegen den Ablehnungsbescheid des Landesjustizprüfungsamtes (LJPA) Nordrhein-Westfalen.
Forschung, Drittmittel und Entzug der Verfügungsbefugnis nach Eintritt in den Ruhestand, 20. April 2020
In dem von dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu entscheidenden Fall ging es um einen Hochschullehrer, der im Herbst 2011 in den Ruhestand trat. Seine Hochschule hatte ihm nach Eintritt in den Ruhestand die Verfügungsbefugnis über ein bei ihr eingerichtetes Drittmittelkonto entzogen, weil man zwar ursprünglich eine Vereinbarung über die Fortsetzung der Drittmittelaktivitäten geschlossen hatte, es jedoch zu sexuellen Belästigungen einer wissenschaftlichen Hilfskraft gekommen war (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. April 2020, Az. 2 A 11705/19, juris).
Beamte dürfen zu Home-Office verpflichtet werden, 16. April 2020
Eine auf drei Wochen befristete Anordnung des Dienstherrn, wegen der aktuellen Corona-Pandemie im Home-Office arbeiten zu müssen, verstößt auch dann nicht gegen das Recht des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung, wenn in diesem Zeitraum im Home-Office faktisch keine oder kaum Aufgaben übertragen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (VG Berlin, Beschluss vom 14. April 2010, Az. 28 L 119/20, juris).
Überschreitung der Prüfungszeit einer mündlichen Prüfung, 6. April 2020
Eine angemessene Überschreitung der Prüfungszeit einer mündlichen Prüfung ist in der Regel gerechtfertigt, wenn nach Ablauf der regulären Prüfungszeit das Nichtbestehen des Prüflings feststeht und die Verlängerung deshalb nur zu seinen Gunsten erfolgt, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 6. April 2020 (Az. 2 LA 373/19).
Kürzung der Bezüge bei fortgesetzter Missachtung der Lehrverpflichtung, 2. April 2020
Hochschulen dürfen verbeamteten Hochschullehrenden, die ihren Lehrverpflichtungen fortgesetzt nicht nachkommen, grundsätzlich die Dienstbezüge kürzen. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied jetzt, dass in dem konkreten Fall die dienstliche Weisung, eine bestimmte Vorlesung abzuhalten und - nach diesbezüglicher Weigerung - auch die Kürzung der Dienstbezüge rechtmäßig seien (Aktenzeichen 4 A 102/18 und 4 A 174/19).
Zu den Voraussetzungen für den Widerruf der Bestellung zum Honorarprofessor, hier: wegen sexueller Belästigung und Prüfungsmanipulation, 25. Februar 2020
In dem vom Oberverwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall ging es um den Widerruf der Bestellung zum Honorarprofessor wegen sexualisierter verbaler und emotionaler Übergriffe auf einen Doktoranden über mehrere Monate. Nach dem Oberverwaltungsgericht verletzt ein Hochschullehrer seine Dienstpflicht, wenn er eine mündliche Wiederholungsprüfung fingiert, indem er vorgibt, sich in persönlichen Kontakten mit dem Prüfling Überblick und Eindruck von dessen Kenntnissen verschafft zu haben, ohne die Prüfung tatsächlich wiederholt zu haben. Ein WhatsApp-Chat zwischen einem Doktoranden und seinem betreuenden Hochschullehrer, dessen Anlass und Inhalt unter anderem die Dissertation ist, könne dabei als innerdienstlicher Vorgang gewertet werden (OVG Koblenz, Beschluss vom 25. Februar 2020, Az. 2 A 11857/19, juris).
Kein Anspruch auf Berücksichtigung einer Tätigkeit als Gastprofessor/in bzw. Hochschuldozent/in an einer Universität als Erfahrungszeit für die Stufenzuordnung innerhalb der Besoldungsgruppe W / Begriff der „Forschungseinrichtung“, 5. Februar 2020
In einem aktuellen Verfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht ging es um die Berücksichtigung einer Tätigkeit als Gastprofessor/in bzw. Hochschuldozent/in an einer Universität als Erfahrungszeit für die Stufenzuordnung innerhalb der Besoldungsgruppe W 2. Eine solche Berücksichtigung, die das Verwaltungsgericht Leipzig im konkreten Fall bereits im März 2019 abgelehnt hatte (Urteil vom 14. März 2019, Az. 3 K 858/16), hat nun auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) abgelehnt und damit das Verwaltungsgericht bestätigt (Beschluss vom 5. Februar 2020, Az. 2 A 556/19, juris).
Evaluationssatzung der Hochschule Konstanz unwirksam, 31. Januar 2020
Die Evaluationssatzung der Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung (Antragsgegnerin) verstößt gegen höherrangiges Recht und ist unwirksam. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem jetzt zugestellten Urteil vom 19. Dezember 2019 entschieden und damit dem Normenkontrollantrag eines Hochschullehrers (Antragsteller) stattgegeben. Der hlb hat den Hochschullehrer in diesem Verfahren inhaltlich und finanziell unterstützt.
Untersagung des Führens der Bezeichnungen Professor oder Prof. wegen Nichtberechtigung - übliche Abkürzung in Griechenland, 9. Januar 2020
Aus § 69 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Abs. 4 Hochschulgesetz NRW ist nach einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster eindeutig abzuleiten, dass die mit diesen Vorschriften angesprochene Abkürzung eines Hochschultitels, der hier von einer in Griechenland ansässigen Hochschule in der griechischen Schrift und Sprache verliehen worden ist, grundsätzlich die landessprachliche, also griechische Abkürzung des Titels meint. Aus der Regelung des Halbsatzes 2, wonach „eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden (kann)“, folgt zweifelsfrei, dass weder der Titel noch dessen Abkürzung nur in einer ins Deutsche übersetzten Fassung geführt werden können. Vielmehr sind Titel und Abkürzung in der jeweiligen Landessprache des Herkunftslandes zu führen, hier also in Griechisch (Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 9. Januar 2020, Az. 19 B 757/19, juris).
Rechtswidrigkeit einer Prüfung bei Mitwirkung einer nicht zur Mitwirkung an der Prüfungsentscheidung befugten Person, 3. Januar 2020
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG Lüneburg) hat in einer soeben veröffentliche Entscheidung verdeutlicht, dass die vorschriftswidrige Besetzung eines Prüfungsausschusses zwar grundsätzlich einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt. Eine möglicherweise fehlerhafte Besetzung des Prüfungsausschussvorsitzes führt jedoch nicht unbedingt und stets zur Rechtswidrigkeit der Bewertung der Prüfungsleistungen der geprüften Person (OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2020, Az. 2 LA 603/19, juris).
Erfolgreicher Konkurrentenschutz, 2. Januar 2020
In einem aktuell abgeschlossenen Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht wurde einer Hochschule (im Folgenden: „Antragsgegnerin“) untersagt, bis zu einer Neuentscheidung über die Bewerbung der Konkurrentin (im Folgenden: „Antragstellerin“) unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts die ausgeschriebene „W2-Professur für Öffentlichkeitsarbeit mit dem Schwerpunkt digitalisierte Kommunikation“ mit dem (von der Hochschule favorisierten) Beigeladenen zu besetzen (Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 2. Januar 2020, Az. 12 B 48/19, juris).
Widerruf eines Professorentitels, 21. November 2019
Der Kläger wandte sich gegen den Widerruf seines Professorentitels, nachdem er rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten wegen gewerbsmäßiger Untreue verurteilt worden war. Der Widerruf erfolgte indes zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 21. November 2019 entschied (Az. 12 A 193/17).
Abweichungsbefugnis des Präsidiums im Berufungsverfahren, 18. November 2019
Nach einem kürzlich getroffenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 18. November 2019 (Az. 3 B 152/19) ist bei der Besetzung einer Professorenstelle an einer Hochschule (in dem konkreten Fall: einer Stiftungsuniversität) deren Präsidium nach § 26 Abs. 2 Satz 9 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) grundsätzlich berechtigt, die Reihenfolge des vom Fakultätsrat beschlossenen Berufungsvorschlags zu ändern und die von der Berufungskommission zuvor erstellte Reihenfolge wiederherzustellen.
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Besetzung der Leitung einer staatlichen Hochschule, 19. September 2019
In dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wandten sich die Beschwerdeführer gegen die Besetzung der Stelle des Vizepräsidenten an einer staatlichen Hochschule. In einem der beiden Verfahren hatten die Mitglieder des Senats Verfassungsbeschwerde erhoben, in einem anderen Verfahren die Mitbewerber. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen seines Nichtannahmebeschlusses die Verfassungsbeschwerden für teilweise unzulässig und im Übrigen für unbegründet erklärt (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 19. September 2019, Az. 1 BvR 2059/18 und 1 BvR 1063/19).
Anforderungen an die Ausschreibung einer Professorenstelle, 28. August 2019
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung die Grundsätze, die im Rahmen der Ausschreibung einer Professorenstelle zu beachten sind, verdeutlicht. An dieser Stelle werden lediglich die Orientierungssätze des Gerichts präsentiert.
Anforderungen an die Gutachten in Berufungsverfahren für die Besetzung einer Professur, 15. August 2019
Die Habilitation stellt eine für die wissenschaftliche Reputation wesentliche Qualifikation dar. Wird diese wesentliche Qualifikation nicht in allen im Berufungsverfahren für die Besetzung einer Professur eingeholten Gutachten berücksichtigt, so beruhen die entsprechenden Gutachten auf einer unzureichenden Erkenntnisgrundlage, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem jüngst veröffentlichten Beschluss (Beschluss vom 15. August 2019, Az. 12 L 271/19, juris).
Konkurrentenstreitverfahren, 8. August 2019
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einige interessante Hinweise in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen an den Abbruch von Auswahlverfahren und an die Durchführung von Konkurrentenstreitverfahren gegeben (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 08.08.2019, Az. 12 D 1/19, juris).
Wissenschaftsfreiheit im Spannungsfeld mit haushaltsrechtlichen Erfordernissen, 28. Juni 2019
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in der Berufungsinstanz zu entscheiden, ob die im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gegen einen Hochschullehrer verhängte Geldbuße rechtmäßig war. Der Hochschullehrer hatte haushaltsrechtliche Bestimmungen nicht befolgt und u.a. eigenmächtig eine Software-Lizenz im Wert von rund 37.000,- Euro sowie Dozentenverträge im Wert von 3.000,- Euro abgeschlossen. Im Rahmen des dann gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens wurde eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro verhängt. Zu Recht, wie zunächst das Verwaltungsgericht München (Beschluss vom 15. Januar 2019, Az. M 13L DB 17.1877) und jetzt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 28. Juni 2019, Az. 16a DZ 19.255, juris) befanden.
Fortführung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens - hier: Informationspflichten gegenüber Mitbewerbern, 14. Juni 2019
In einem Verfahren des Eilrechtsschutzes, dort im Rahmen der gegen die erstinstanzliche, ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gerichtete Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) einige wichtige Hinweise zu der rechtlichen Situation beim Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens, insbesondere in Bezug auf die Mitbewerber, gegeben (OVG Münster, Beschluss vom 14.06.2019, Az. 1 B 346/19, juris).
Bundesverwaltungsgericht: Konsumtion in NRW und Bayern ist verfassungsgemäß, 6. Juni 2019
Die mit Wirkung zum 1. Januar 2013 in Nordrhein-Westfalen und Bayern eingeführte (teilweise) Anrechnung des erhöhten Grundgehalts auf die Leistungsbezüge von Professoren ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 6. Juni 2019 entschieden, (BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019, Az. 2 C 21/18 und 2 C 36/18, juris).
Vergabe der Sanktionsnote „nicht bestanden“ bei Überschreitung der Bearbeitungszeit, 29. Mai 2019
Erneut hat sich ein Verwaltungsgericht mit der Frage des Bestehens oder Nichtbestehens von Hochschulprüfungen beschäftigt. Anlass der aktuellen Entscheidung war die Klage eines Bachelor-Studierenden an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz. Dieser nahm im Sommer 2018 an einer schriftlichen juristischen Prüfung teil. Die vorgesehene Bearbeitungszeit der Klausur betrug 90 Minuten.
Voraussetzungen der Exmatrikulation im Fall des endgültigen Nichtbestehens, 24. Mai 2019
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich in einem Eilverfahren mit den Voraussetzungen der Exmatrikulation beschäftigt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.Mai.2019, Az.: 2 ME 360/19 – juris). Anlass der Entscheidung war die Beschwerde eines Studierenden der Humanmedizin an einer Hochschule in Niedersachsen.
Streit um Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur zwischen Hochschule und Ministerium, 2. Mai 2019
In dem von dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG Niedersachsen) zu entscheidenden Fall ging es um einen Streit zwischen Wissenschaftsministerium und Hochschule um das Vorliegen der Einstellungsvorausssetzungen einer Professur (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.05.2019, Az. 5 ME 68.19, noch nicht veröffentlicht). Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte nun die Auffassung des Bewerbers, dass die Einschätzung der Hochschule zur wissenschaftlichen Eignung, insbesondere zu den Berufungsvoraussetzungen, regelmäßig vom Wissenschaftsministerium hinzunehmen sei.
Konkurrentenstreitverfahren um das Amt des Vizepräsidenten an einer Hochschule, 26. März 2019
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH Mannheim) hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart aufgehoben, das es dem Land untersagt hatte, den vor zwei Jahren gewählten Vizepräsidenten einer Hochschule ins Amt einzusetzen. Damit blieben die Konkurrentenanträge zweier Mitbewerber erfolglos. Die Mitbewerber hatten Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, die der VGH Mannheim nun per Beschluss ablehnte (Beschluss vom 26. März 2019, Az. 4 S 177/19).
Unvereinbarkeit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit der Verbeamtung auf Lebenszeit, 26. Februar 2019
Erneut hat der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass auf Lebenszeit verbeamtete Hochschullehrer keine Rechtsanwälte werden oder bleiben können.
Nicht beantragter Urlaub verfällt nicht automatisch, 19. Februar 2019
Nach einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 9 AZR 541/15) erlischt der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Abgrenzung der Zuständigkeiten von Fakultätsrat und Dekanat, 13. Februar 2019
In dem vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG Lüneburg) zu entscheidenden Fall (Beschluss vom 13. Februar 2019, Az. 2 ME 707/18) ging es um eine Studierendeninitiative mit dem Ziel, die weitere Vergaben von Lehraufträgen an einen bestimmten Dozenten zu gewährleisten. In diesem Rahmen sollte der Fakultätsrat im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden, über die Studierendeninitiative zu beraten. Denn die Studierenden der Hochschule können nach einer bestimmten Regelung im Landeshochschulgesetz Niedersachsen verlangen, dass ein Organ der Hochschule über eine bestimmte Angelegenheit, für die es gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. In dem konkreten Fall fehlte es aber nach Ansicht des Gerichts an der gesetzlichen Zuständigkeit des Fakultätsrates. Das Gericht entschied in diesem Zusammenhang und zur Abgrenzung der Zuständigkeit des Fakultätsrats und des Dekanats, dass der Fakultätsrat allein in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet.
Veröffentlichte Entscheidungen zur Konsumtion, 31. Januar 2019
Bisher liegen in zehn Bundesländern abschlägige Entscheidungen zu Klageverfahren zur Konsumtion von Leistungsbezügen vor. Dabei handelt es sich sowohl um Länder, die sich für einen hälftigen Mindestbehalt entschieden hatten, als auch um Bundesländer, die eine Konsumtion von mehr als der Hälfte der Leistungsbezüge vorgenommen haben. Mit dem Urteil aus Bremen liegt eine Entscheidung für eine Regelung vor, bei der der im Rahmen der Besoldungsreform neu eingeführte Grundleistungsbezug vollständig mit bestehenden Leistungsbezügen verrechnet wurde. Für die Konsumtionsregelung in Rheinland-Pfalz von 90 Euro liegt bereits eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht vor.
Hochschulöffentlichkeit von Fachbereichsratssitzungen, 15. Januar 2019
Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (VGH Kassel) besteht kein organschaftliches Recht eines Mitglieds des Fachbereichsrats, über Inhalt und Verlauf einer nur hochschulöffentlichen Fachbereichsratssitzung über allgemein zugängliche Internetplattformen zu berichten.
Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, 5. Dezember 2018
Die Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem Art. 33 Abs. 2 GG dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum einräumt. Dies gilt insbesondere auch für hochschulrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten zur Besetzung von Professorenstellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) in einer Entscheidung vom 5. Dezember 2018 ausdrücklich hervorgehoben (OVG Münster, Beschluss vom 5.Dezember 2018, Az. 6 B 1429/18).
Rechtsnatur, Vergütung und Befristung von Lehraufträgen, 8. November 2018
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hatte in seinem Urteil vom 8. November darüber zu entscheiden, welche Rechtsnatur Lehraufträge nach § 36 des nordrhein-westfälischen Kunsthochschulgesetz (KunstHG) haben und ob ein Anspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auf Entfristung bestehen kann (OVG Münster, Urteil vom 8. November 2018, Az. 6 A 2007/15).
Rechtswegzuständigkeit bei einer in Bezug auf eine offen für Beamte und Angestellte ausgeschriebene Professur, 30. Oktober 2018
In seiner Entscheidung vom 30. Oktober 2018 hatte das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) über einen Entschädigungsanspruch des Bewerbers in Bezug auf eine offen für Beamte und Angestellte ausgeschriebene Professur zu entscheiden.
Konsumtion Bayern, 23. Oktober 2018
Das Verwaltungsgericht Bayreuth (VG Bayreuth) hatte bereits 2015 entschieden, dass die im bayerischen Landesbesoldungsgesetz vorgesehene maximal hälftige Konsumtion der Leistungsbezüge verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, vgl. VG Bayreuth, 27. Oktober 2015, Az. B 5 K 13.915. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) diese Entscheidung in der Berufung bestätigt, BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 2018, Az. 3 BV 16.382.
Allein der festgestellte Grad der Behinderung ist für Lehrermäßigung entscheidend, 13. Oktober 2018
Nach den Vorschriften in den Lehrverpflichtungsverordnungen der Länder kann die Regellehrverpflichtung bei Vorliegen einer Schwerbehinderung ermäßigt werden. In dem nun entschiedenen Fall in Nordrhein-Westfalen hat das dortige Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass es für die Ermäßigung der Lehrverpflichtung aufgrund einer Schwerbehinderung (in NRW: § 5 Abs. 4 Nr. 3 LVV) allein abstrakt auf den Grad der Behinderung ankommt. Dieser lag bei der in Rede stehenden Hochschullehrerin unbefristet zu 100 Prozent vor. Welche Art der Behinderung Grund für eine anerkannte Schwerbehinderung zu einem bestimmten Prozentsatz sei, spiele dagegen bei der Entscheidung über die Lehrermäßigung keine Rolle, so das Gericht.
(OVG Münster, Beschluss vom 13.Oktober 2018, Az. 13 C 50/18)
Bindungswirkungswirkung von Berufungs- und Bleibezusagen, 13. August 2018
Soeben hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz) in einem Berufungszulassungsverfahren klargestellt, dass Berufungs- und Bleibezusagen Bindungswirkung zukommt. Von einer Berufungs- wie Bleibezusage könne sich die Hochschule nur unter engen Voraussetzungen und nur in Ausnahmefällen lösen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. August 2018, Az. 2 A 10674/18).
Konkurrentenstreitverfahren, Begründungspflicht bei Hausberufungen, 6. August 2018
Kürzlich hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz) in einem Beschluss herausgearbeitet, dass grundsätzlich zwar die für die beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren entwickelten Grundsätze in gleicher Weise für hochschulrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten zur Besetzung von Professorenstellen gelten und dabei die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte zurückgenommen ist. Denn der Hochschule stehe eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers zu. Etwas anders liege der Fall aber, so das Gericht, in den Fällen der sog. Hausberufung. Denn dann unterliege die Hochschule einer erhöhten Begründungspflicht im Hinblick auf ihre Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Professur (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. August 2018, Az. 2 B 10742/18).
Eilrechtsschutz im Konkurrentenstreit: Richtiger Antragsgegner, 12. Juni 2018
Im hochschulrechtlichen Konkurrentenstreit um die Berufung eines Hochschullehrers stellt der sachdienliche Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allein der gegen den Staat, d. h. gegen das jeweilige Bundesland, gerichtete und unmittelbar nach Erhalt der Konkurrentenmitteilung gestellte Antrag auf vorläufige Unterlassung der beamtenrechtlichen Ernennung des erfolgreichen Listenbewerbers dar. In diesem Sinne hat soeben das Verwaltungsgericht Dresden entschieden (VG Dresden, Beschluss vom 12. Juni 2018, Az. 5 L 693/17).
Konsumtion NRW, 16. Mai 2018
Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hatte im Juni bereits entschieden, dass die im nordrhein-westfälischen Landesbesoldungsgesetz vorgesehene Teil-Konsumtion der Leistungsbezüge verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, VG Köln, Urteil vom 8. Juli 2016, Az. 3 K 183/14. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) diese Entscheidung in der Berufung bestätigt, OVG Münster, Urteil vom 16. Mai 2018, Az. 3 A 1828/16.
Mobbing und beamtenrechtliche Fürsorgepflicht, 11. April 2018
Ein ärztlicher Klinikdirektor und Universitätsprofessor, der sich für die bevorzugte Behandlung von Patienten eine gesonderte Vergütung bezahlen ließ, ohne Wahlleistungsvereinbarungen und Behandlungsverträge mit diesen abzuschließen, deshalb strafrechtlich verurteilt wurde und aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, kann seinen früheren Dienstherrn nicht mit Erfolg auf Schadensersatz und Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Anspruch nehmen mit der Begründung, dieser habe ihn insbesondere nicht von seiner unrechtmäßigen Abrechnungspraxis abgehalten, den Sachverhalt unter Ausnutzung von "Ermittlungen" eines Kollegen zur Anzeige gebracht und die Situation ausgenutzt, um ihn als "unbequemen" Chefarzt "aus dem Amt zu drängen". Diese Umstände sind, auch unter Berücksichtigung weiterer Auseinandersetzungen und "Verteilungskämpfe" innerhalb des Klinikums, denen er sich ausgesetzt sah, weder für sich genommen noch in ihrer Gesamtheit als "Mobbing" oder als Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht anzusehen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken jüngst entschieden (Urteil vom 11. April 2018, Az. 5 U 28/17, juris).
Einführung von Mindestleistungsbezügen verfassungsgemäß, 10. April 2018
Das Verwaltungsgericht Bremen hat jüngst entschieden, dass die in Bremen im Rahmen der Novellierung der Professorenbesoldung eingeführten Mindestleistungsbezüge weder gegen das in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Leistungsprinzip als Teil des Alimentationsprinzips und zugleich besondere Ausformung der Professorenbesoldung verstoßen, noch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG darstellen. Es liegt danach im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraumes, wenn der Gesetzgeber durch die Schaffung "leistungsunabhängiger" Mindestleistungsbezüge die Leistungskomponente zugunsten einer alle Professoren einbeziehenden Regelung gleichsam zurückdrängt und damit vor allem für diejenigen, die noch keine besonderen Leistungen erbringen konnten, eine Niveauverbesserung der Alimentation im Sinne einer amtsangemessenen Alimentation erreicht hat (VG Bremen, Urteil vom 10. April 2018, Az. 6 K 1040/15, juris).
Vorschriften zur Kontrolle des Einsatzes von Drittmitteln bei Forschungsvorhaben verfassungsgemäß, 28. März 2018
Das Zusammenspiel zwischen dem einzelnen Hochschulmitglied und der Hochschule im Bereich der Drittmittelforschung wird in § 41 und § 13 Absatz 6 und 7 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW) näher geregelt. Nach § 41 Absatz 1 Satz 1 LHG BW gehören die Einwerbung und Verwendung von Mitteln Dritter für die Durchführung von Forschungsvorhaben zu den Dienstaufgaben der in der Forschung tätigen Mitarbeiter der Hochschule. Die Verwaltung der Drittmittel für Forschungsvorhaben, die in der Hochschule durchgeführt werden, richtet sich nach § 13 Absätze 6 und 7 (so bestimmt es wiederum § 41 Abs. 2 LHG BW). Dort finden sich nähere Ausgestaltungen zur Mittelverwendung innerhalb der Hochschulen, die auch bei Drittmitteln entsprechende Anwendung finden. Dazu hat sich nun der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhalten (Beschluss vom 28. März 2018, Az. 9 S 2648/17, juris).
Rückforderung überzahlter Bezüge, 20. Februar 2018
Zu den Sorgfaltspflichten eines Beamten gehört es aufgrund seiner beamtenrechtlichen Treuepflicht auch, die Bezügemitteilungen bei besoldungsrelevanten Änderungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten. Er darf sich insbesondere dann, wenn er ohne erkennbaren Grund höhere Leistungen erhält, nicht ohne Weiteres auf die Rechtmäßigkeit der Zahlung verlassen. Dies gilt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Ansbach auch für den Fall, dass bei einem Hochschullehrer aufgrund eines behördlichen Fehlers die mit der Erhöhung des Grundgehalts verbundene (teilweise) Verrechnung mit bestehenden Leistungsbezügen (Konsumtion) entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt wurde (Urteil vom 20. Februar 2018, Az. AN 1 K 16.02548).
Zur Entlassung in der Probezeit wegen fehlender charakterlicher Eignung, 11. Dezember 2017
Ein auf Probe verbeamteter besoldeter Hochschullehrer ersetzte im Vorlesungsskript seines Vorgängers dessen Namen mit seinem Namen, vervielfältigte das Skript und gab es an die Studierenden weiter. Darüber hinaus führte er Lehrveranstaltungsevaluierungen nicht oder nur mangelhaft durch. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Hochschule formulierte er Unterstützungsschreiben für sich selbst vor und bedrängte die Studierenden, diese zu unterschreiben bzw. Unterschriften zu sammeln.
Die Hochschule entließ den Hochschullehrer wegen dieser Vorfälle nach Ablauf der Probezeit. Gegen die Entlassungsverfügung wendete sich der Kläger zunächst mit den Mitteln des Eilrechtsschutzes vor dem zuständigen Verwaltungsgericht, welches seinem Antrag jedoch nicht stattgab. Der Verwaltungsgerichthof (VGH) Baden-Württemberg bestätigte nunmehr diese Entscheidung (Beschluss vom 11. Dezember 2017, Az. 4 S 2315/17, juris).
Präsenzpflicht für Studierende
In der Prüfungsordnung einer baden-württembergischen Hochschule fand sich der Passus, dass als Studienleistungen auch die Präsenzpflicht sowie die hinreichende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Studien festgesetzt werden könne. Dagegen hatte ein Studierender geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gab ihm mit seiner Klage recht: Bereits die Regelung der Anwesenheitspflicht an sich sei in der in Rede stehenden Prüfungsordnung nicht präzise genug gefasst, so das Gericht. Darüber hinaus werde nicht konkret festgelegt, welche Regelung etwa im Fall der Erkrankung eines Studierenden gelte. Auch die Sanktionen blieben offen, wenn also ein Studierender ohne hinreichende Entschuldigung fehle. Im Übrigen habe, so der Verwaltungsgerichtshof, in einer solchen Ordnung präzise festgelegt zu werden, für welche Vorlesungen die Präsenzpflicht in concreto gelten soll (VGH Mannheim, Urteil vom 21. November 2017, Az. 9 S 1145/16, juris).
Konkurrentenstreit, 13. November 2017
Das Verwaltungsgericht München hat die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Konkurrentenstreitverfahren fortgesetzt und weiter konkretisiert (VG München, Beschluss vom 13. November 2017, Az. M 5 E 17.4125).
Bundesverwaltungsgericht: Teilweise Konsumtion ist verfassungsgemäß, 21. September 2017
Die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 im Land Rheinland-Pfalz eingeführte teilweise Anrechnung des erhöhten Grundgehalts auf die Leistungsbezüge von Professoren ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 21. September 2017 entschieden, (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017, Az. 2 C 30.16, juris).
Bestellung von Hochschullehrern zu staatlich anerkannten Sachverständigen, 28. August 2017
In dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen geht es um die Frage, ob Hochschullehrer in Nordrhein-Westfalen zu staatlich anerkannten Sachverständigen bestellt werden können oder ob dies schon deshalb ausgeschlossen ist, weil sie ihre Sachverständigentätigkeit nur als Nebentätigkeit und nicht im Rahmen eines selbständig ausgeübten Hauptberufs wahrnehmen.
Rückzahlung von befristeten Berufungsleistungsbezügen bei Wechsel der Hochschule rechtswidrig, 18. August 2017
Im Bayerischen Besoldungsgesetz findet sich die Regelung des Art. 70 Abs. 3 Satz 2 BayBesG, gleichlautend auch die Regelung des § 3 Abs. 4 Satz 2 BayHLeistBV. Danach kann die Hochschule festlegen, dass Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge zurückzuzahlen sind, wenn der Professor oder die Professorin innerhalb von drei Jahren seit Gewährung dieser Leistungsbezüge an eine andere Hochschule wechselt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BAyVGH) hat nun mit Urteil vom 18. August 2017 (Az.: 3 BV 16.132) entschieden, dass die Rückforderung von befristeten Berufungs-Leistungsbezügen bei einem Wechsel des Hochschullehrers vor Ablauf von drei Jahren an eine andere Hochschule rechtswidrig ist, weil Art. 70 BayBesG grundsätzlich nur die Gewährung unbefristeter Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge erfasst.
Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen, 11. Juli 2017
Eine Hochschule kann in ihrer Prüfungsordnung aufgrund der ihr im Hochschulgesetz – im zu entscheidenden Fall im Bremischen Hochschulgesetz – zugedachten Ermächtigung zur Regelung der Wiederholbarkeit von Prüfungen die Anrechnung auswärtiger Prüfungsleistungen ausschließen. Dem steht die allgemeine, diesbezüglich weitere Anrechnungsregelung des Hochschulgesetzes nicht entgegen, da die Kompetenz zur Ausgestaltung des Prüfungsrechtsverhältnisses insofern die speziellere Regelung ist. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen jüngst entschieden (VG Bremen, Urteil vom 11. Juli 2017, Az. 6 K 1661/16).
Abberufung eines Hochschullehrers von der Instituts-Leitung wegen personenbezogener Konflikte, 28. Juni 2017
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Dienstherr auch im Bereich der wissenschaftlichen Hochschule berechtigt ist, organisatorische Veränderungen vorzunehmen (hier u. a. Entzug der Leitungsfunktion, BayVGH, Beschluss vom 28. Juni 2017, Az. 3 ZB 15.249). Die Ermessensentscheidung dürfe allerdings wegen des dem einzelnen Hochschullehrer als Individualrecht zustehenden Grundrechts des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht die Möglichkeit zu Forschung und Lehre infrage stellen. In diesem Rahmen überlagere der Grundrechtsschutz die Organisationsfreiheit des Dienstherrn, die jedoch grundsätzlich ein weites Ermessen des Dienstherrn beinhalte.
Berufungsverfahren, Letztentscheidungsrecht des Rektors, 6. Juni 2017
Das Sächsische Hochschulgesetz sieht für das Berufungsverfahren vor, dass der Rektor an den entsprechenden Berufungsvorschlag des Fakultätsrates nicht gebunden ist (§ 60 Abs. 4 Satz 4 des Sächsischen Landeshochschulgesetzes). Dazu hat nun das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt (Beschluss vom 6. Juni 2017, Az. 2 B 64/17), dass das Letztentscheidungsrecht über die Auswahl beim Rektor der Hochschule liegt. Gleichzeitig hat das Gericht die Grenzen dieses Letztentscheidungsrechts ausgeformt.
Abweichung von der Berufungsliste, 5. Mai 2017
Der Auswahlvorschlag des Rektorats und in der Folge die Auswahlentscheidung der senatorischen Behörde (Hinweis: es handelt sich um einen Fall aus Bremen), wahrt nach einem kürzlich getroffenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen nur dann die fachliche Einschätzungsprärogative der in der Berufungskommission und im Fakultätsrat beteiligten Hochschullehrer, wenn das Rektorat seinen Entscheidungsspielraum nicht überschreite und sich insbesondere nicht in Widerspruch zur Bewertung der Berufungskommission setze. Dies setze voraus, dass das Rektorat ebenso wie die Berufungskommission an die zuvor aufgestellten Auswahlkriterien gebunden ist, diese in seine Entscheidungsfindung einbeziehe und den abweichenden Berufungsvorschlag sachgerecht begründe (VG Bremen, Beschluss vom 5. Mai 2017, Az. 6 V 3623/16).
Berufungsverfahren, Dokumentationspflicht und Gleichstellungsbeauftragte, 27. April 2017
In seiner aktuellen Entscheidung vom 27. April 2017 (Az. 6 A 277/16) hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster (OVG NRW) entschieden, dass sich die Dokumentationspflicht des Dienstherrn auch auf die Berufungsgespräche bezieht, die für die Entscheidung über die Besetzung einer Professur ausschlaggebend waren. Insbesondere reicht danach ein zeitlich nach der Auswahlentscheidung gefertigtes Erinnerungsprotokoll nicht aus.
Konkurrentenstreit: Aktuelle dienstliche Beurteilung bei Besetzung einer Professorenstelle und fehlerhafte Wahl zum Fachbereichsrat, 30. März 2017
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer neuen Entscheidung hervorgehoben, dass das Gebot der Heranziehung aktueller dienstliche Beurteilungen nicht für die Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Professorenstelle gilt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2017, Az. OVG 10 S 32/16). Dieses Gebot sei in erster Linie für Auswahlentscheidungen über Beförderungen innerhalb der beamtenrechtlichen Laufbahn heranzuziehen und betreffe die Frage, ob und in welchem Maße der Bewerber den Anforderungen seines Amtes und dessen Laufbahn gerecht geworden sei.
Abwahl der Hochschulleitung durch den Hochschulsenat, 8. März 2017
In seiner Entscheidung vom 8. März 2017 (Az. 5 LB 156/16) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg u.a. entschieden, dass die Abberufung einzelner Mitglieder des Präsidiums einer niedersächsischen Hochschule dem ausschlaggebenden Einfluss des Hochschulsenats als dem mehrheitlich mit Hochschullehrern besetzten Hochschulgremium – ohne Letztentscheidungsbefugnis vom Fachministerium oder eines Vetorechts des Hochschulrats – unterliegen muss.
Konsumtion, 28. Februar 2017
Das Verwaltungsgericht Hannover hat jüngst entschieden, dass die Konsumtion von besonderen Leistungsbezügen in Niedersachsen rechts- und verfassungsgemäß ist (VG Hannover vom 28. Februar 2017, Az. 13 A 1443/15, juris).
Voraussetzungen eines wirksamen nachträglichen Rücktritts eines Prüflings von Modulprüfungen, 21. Februar 2017
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat über die Voraussetzungen eines nachträglichen Rücktritts eines Prüflings von (mehreren) Modulprüfungen entschieden. Im Fall eines Rücktritts seien die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe dem Prüfungsausschuss unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Eine Rücktrittserklärung muss danach gegenüber der zuständigen Stelle eindeutig den Willen zum Ausdruck bringen, dass die Prüfung oder ein bestimmter Prüfungsteil nicht fortgesetzt werden oder dass eine bereits erbrachte Prüfungsleistungen nicht gelten sollen. Bei mehreren Prüfungsleistungen müssen auch diejenigen eindeutig bezeichnet werden, auf die sich der Rücktritt bezieht.
Konkurrentenstreit, 1. Februar 2017
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die jüngste Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Konkurrentenstreitverfahren fortgesetzt und betont, dass es geboten ist, die wesentlichen Gründe, die zu der getroffenen Auswahlentscheidung geführt haben, schriftlich zu fixieren (BayVGH, Beschluss vom 1. Februar 2017, Az. 7 CE 16.1989).
Konkurrentenstreit, 10. Januar 2017
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung zum hochschulrechtlichen Konkurrentenstreit fortgesetzt. In seinem Beschluss vom 10. Januar 2017 (Az. 7 CE 16.1838) legte es erneut dar, dass eine Verletzung einschlägiger Verfahrensvorschriften und damit des Bewerberverfahrensanspruchs nur dann einen Anspruch auf die erneute Durchführung eines Auswahlverfahrens gibt, wenn die Auswahl der bzw. des Betroffenen tatsächlich möglich erscheint.
Konkurrenzlesen, 30. November 2016
Das Grundrecht der Lehrfreiheit vermittelt kein „Exklusivrecht“ im Sinne eines Monopols auf das Abhalten bestimmter Lehrveranstaltungen. „Konkurrenzlesen“ ist daher zulässig und tangiert das Grundrecht auf Lehrfreiheit nicht, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz) in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 30. November 2016, Az. 2 A 10642/16).
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg stärkt die Mitwirkungsrechte der Hochschullehrer, 14. November 2016
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg (VerfGH) hat auf die Verfassungsbeschwerde eines Hochschullehrers, der auch hlb-Mitglied ist, die Regelungen im LHG Baden-Württemberg über die Wahl und Abwahl der haupt- und der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder (§ 18 Abs. 1 bis 3, 5 Satz 1 bis 4 und Abs. 6 Satz 1 und 5 LHG) mit der in Art. 20 Abs. 1 der Landesverfassung (LV) verankerten Wissenschaftsfreiheit für unvereinbar erklärt (VerfGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14. November 2016, Az. 1 VB 16/15). Das Verfahren wurde vom hlb maßgeblich unterstützt.
Disziplinarverfahren bei Weigerung zur Mitwirkung am Fachbereich, 22. September 2016
Dem Disziplinarverfahren gegen die betroffene Hochschullehrerin ging voraus, dass der Präsident der Hochschule die Hochschullehrerin zur Teilnahme an den Studiengangbesprechungen sowie allen vom Dekan anberaumten Dienstgesprächen über ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen angewiesen hatte (BVerwG, Beschluss vom 22. September 2016, Az. 2 B 128/15). Weil sie den Aufforderungen – oftmals aus krankheitsbedingten Gründen – nicht Folge leistete, verpflichtete er sie darüber hinaus, krankheitsbedingte Ausfälle durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Sturz auf unbefestigter Abkürzung: Kein Wegeunfall, 24. August 2016
Sturz auf unbefestigter, grasbewachsener und abschüssiger Abkürzung ist kein Wegeunfall, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen in seinem Urteil vom 24. August 2016, Az. 1 A 144/15.
Prüfungsrecht: Anforderungen an das ärztliche Attest, 12. August 2016
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. August 2016, Az. 2 ME 150/16), dass in einer der Prüfungsbehörde vorzulegenden ärztlichen Bescheinigung – im Gegensatz zu einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich aus ihnen ergebenden Auswirkungen auf die Prüfung so zu beschreiben sind, dass die Prüfungsbehörde in die Lage versetzt wird, selbständig über die Prüfungsfähigkeit zu befinden.
Verwaltungsgericht Köln zur Konsumtion in Nordrhein-Westfalen, 8. Juli 2016
Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat entschieden, dass die im nordrhein-westfälischen Landesbesoldungsgesetz vorgesehene Teil-Konsumtion der Leistungsbezüge verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, VG Köln, Urteil vom 8. Juli 2016, Az. 3 K 183/14.
Bundesarbeitsgericht hat entschieden: wissenschaftliche Mitarbeiter dürfen nicht dauerhaft mit Drittmitteln befristet beschäftigt werden, 8. Juni 2016
Die Klägerin war bei der beklagten Hochschule bis Ende 2011 insgesamt 22 Jahre lang befristet beschäftigt. Auf zunächst fünf befristete Arbeitsverträge seit 1988 zum Abschluss der Promotion und 1995 zum Erwerb der Habilitation folgten in dem Zeitraum vom 1996 bis 2007 vier Zeitabschnitte, in denen die Klägerin als wissenschaftliche Assistentin im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Zeit beschäftigt wurde. Anschließend folgten zwischen 2007 bis 2011 zwei weitere befristete Arbeitsverhältnisse, für die als Sachgrund "Drittmittelfinanzierung" angegeben wurde. Mit ihrer Befristungskontrollklage vertrat die Klägerin die Auffassung, dass die letzte Befristung des Arbeitsvertrags rechtsunwirksam gewesen sei, weil weder die Voraussetzungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes noch des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vorgelegen hätten. Das zuständige Arbeitsgericht hatte die Klage noch abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung beim Landesarbeitsgericht hatte Erfolg.
Bundesarbeitsgericht zu der Form des Elternzeitverlangens, 10. Mai 2016
Bevor die Elternzeit angetreten werden kann, muss die Elternzeit schriftlich beantragt werden, wobei der Antrag in der Regel bis spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Dienstherrn sein muss. So steht es in § 16 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Zu der damit angesprochenen „Schriftlichkeit“ hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 10. Mai 2016, Az. 9 AZR 145/15 entschieden, dass ein Elternzeitverlangen per Telefax oder E-Mail für die von § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG vorgeschriebene „Schriftlichkeit“ der Erklärung nicht ausreichend ist.
Oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung zur Nebentätigkeit im Urlaub, 15. März 2016
Der Erholungsurlaubs diene dazu, die Arbeitskraft und die Gesundheit des Beamten aufzufrischen und zu erhalten. Die Pflicht des Beamten, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, beinhalte auch die Pflicht zur Erhaltung der vollen Dienstfähigkeit.
Pflichten des Dienstherrn während der Probezeit, 29. Februar 2016
Der Dienstherr hat während der Probezeit den auf Probe verbeamteten Hochschullehrer zu unterstützen. In diesem Sinne hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Beschluss hervorgehoben, dass bei einem Beamtenverhältnis auf Probe die in den Berufungsordnungen der Hochschulen regelmäßig angeordneten Besuche der Lehrveranstaltungen und die Dokumentation gegebenenfalls vorgeschlagener Verbesserungsmöglichkeiten nicht zuletzt auch dazu dienen, den Beamten auf Probe während seiner Probezeit auf dem Weg zu einer positiven Beurteilung seiner pädagogischen Eignung zu fördern (VG Münster, Beschluss vom 29. Februar 2016, Az. 4 L 197/16, juris). Das Verfahren wurde vom hlb unterstützt und begleitet.
Bundesverfassungsgericht entschied am 17. Februar 2016 zur Akkreditierung von Studiengängen
Das Bundesverfassungsgericht fordert in seinem Beschluss vom 17. Februar 2016 (1 BvL 8/10) den Landesgesetzgeber NRW auf, spätestens bis zum 31. Dezember 2017 wesentliche Regeln der Akkreditierung wie zur Verfahrenseinleitung, zum Verfahren, zur Rechtsform der Entscheidungen der Agenturen und zu den Folgen bei fehlender Umsetzung von Auflagen der Agenturen sowie zum zeitlichen Abstand der Reakkreditierung festzulegen. Die Entscheidung betrifft die Programmakkreditierung, aber ebenso die staatlichen Hochschulen.
Schriftliche Dokumentation wesentlicher Auswahlerwägungen in Berufungsverfahren zwingend, 10. Februar 2016
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster, 10. Februar 2016, Az. 6 B 33/16) hat nochmals bestätigt, dass aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz (GG) (Grundsatz der beamtenrechtlichen Bestenauslese) in Verbindung mit Artikel 19 Absatz4 GG (Rechtsschutzgarantie) auch die Verpflichtung des Dienstherrn folge, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen.
Entscheidungen von Ende 2015 zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2015, Az. 15 K 7734/13) hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem es um die Besetzung einer W2-Professur in NRW ging. Der Konkurrent beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, der Hochschule zu untersagen, die betreffende Professur mit dem Konkurrenten oder anderweitig zu besetzen. Mit der nachfolgenden Klage machte er u. a. geltend, dass das Verfahren zur Besetzung der Professur verfahrensfehlerhaft gewesen sei, weil ein bestimmter Hochschullehrer wegen Befangenheit nicht am Auswahlverfahren habe mitwirken dürfen. Dieser Hochschullehrer war Doktorvater desjenigen, der ernannt werden sollte und hatte mit diesem über mehrere Jahre an seinem Lehrstuhl zusammengearbeitet.
Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass Konsumtion in NRW rechtmäßig sind
Geklagt hatte ein Hochschullehrer, der aufgrund eines privatrechtlichen Anstellungsverhältnisses (Dienstvereinbarung) seit 2007 an einer Hochschule beschäftigt ist. In diesem Vertrag wurde auf die beamtenrechtliche Besoldungsregelungen Bezug genommen. Nach in Krafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen wurden ihm die „Leistungsbezüge“ entsprechend um 45 Prozent gekürzt.
Entscheidung zur Anrechnung von Leistungsbezügen in der W-Besoldung, Verwaltungsgericht Gießen Juli 2015
Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor gut dreieinhalb Jahren die Grundgehälter der W-Besoldung als nicht amtsangemessen eingeordnet und damit ihre Verfassungswidrigkeit feststellt hatte, reagierten die Landesgesetzgeber mit Grundgehaltserhöhungen und bekanntermaßen zugleich mit mehr oder minder weitreichenden Anrechnungen bereits gewährter Leistungsbezüge auf die Erhöhungsbeträge.
Der hlb unterstützt zahlreiche Klageverfahren gegen diese Anrechnung - umso spannender sind nun die ersten Ergebnisse einer gerichtlichen Überprüfung in den einzelnen Bundesländern.
Entscheidung zur Anrechnung von Leistungsbezügen in der W-Besoldung, Verwaltungsgericht Gießen 2015
Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor gut dreieinhalb Jahren die Grundgehälter der W-Besoldung als nicht amtsangemessen eingeordnet und damit ihre Verfassungswidrigkeit feststellt hatte, reagierten die Landesgesetzgeber mit Grundgehaltserhöhungen und bekanntermaßen zugleich mit mehr oder minder weitreichenden Anrechnungen bereits gewährter Leistungsbezüge auf die Erhöhungsbeträge.
Unfall bei „spontanem“ Ausflug auf einer Exkursion als Dienstunfall anerkannt, Verwaltungsgerichtshof München 2015
In dem von dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) München entschiedenen Fall (BayVGH, Urteil vom 24. April 2015, Az. 3 B 14.1141, juris), der auch in den Medien mit Interesse verfolgt wurde, führte ein Hochschullehrer für Geschichte, Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte im Rahmen einer Exkursion mit Studierenden, u. a. Besuch einer Automanufaktur, einen unter seiner Leitung nachgebauten Oldtimer desjenigen Technologiekonzerns, bei dem er nebentätig war, vor. Nicht als Programmpunkt bei der Exkursion vorgesehen war die anschließende Fahrt mit dem Oldtimern. Er ließ dabei fünf Personen mitfahren, eine Person mehr, als vom TÜV für den Oldtimer vorgeschrieben. Bei der Fahrt kam er auf einer abschüssigen Straße von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Böschung. Dabei zog er sich tödliche Verletzungen zu.
Kein finanzieller Ausgleichsanspruch eines Beamten wegen Mehrarbeit, Verwaltungsgericht Düsseldorf 2015
Zum Thema „Mehrarbeit von Beamten“ hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf 2015 entschieden, dass kein finanzieller Ausgleichsanspruch und auch kein Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen Mehrarbeit bestehen. Da zahlreiche Parallelen zu der Problematik der „Mehrlehre“ bei Professorinnen und Professoren und den Lehrverpflichtungsverordnungen der Bundesländer bestehen, soll dieses Urteil – gerade wegen seiner Aussagen zu einem möglichen Schadenersatzanspruch – in den Zusammenhang zu der konkreten Lage bei den Lehrenden an Hochschulen gesetzt werden.